F.A.Q. - Asyl in Deutschland

In Zusammenarbeit mit LGBT-Flüchtlingen und Anwälten beantwortet Quarteera häufig gestellte Fragen zum Thema Asyl. 


Ist ein Asylantrag der beste Weg?

Ein Asylantrag kann a) auf Grund des langwierigen Verfahrens b) der Lebensumstände bis zu einerEntscheidung und c) der Ungewissheit einer Anerkennung, immer nur die letzte Wahl sein. Bevorman einen Asylantrag in Deutschland stellt, sollte man sich daher erkundigen, ob es andereMöglichkeiten der Einwanderung gibt: Wenn man einen Hochschulabschluss oder eine anerkannteAusbildung hat, kann man unter bestimmten Voraussetzungen ein Arbeitsangebot annehmen. Wennder Partner oder die Partnerin bereits in Deutschland lebt, kann man möglicherweise im Rahmender Familienzusammenführung nachziehen.


Wer kann in Deutschland als Flüchtling anerkannt werden?

Man wird als "asylberechtigt" oder Flüchtling nach der Genfer Flüchtingskonvention anerkannt,wenn man das Heimatland aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen der Rasse, Religion,Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen der eigenenpolitischen Überzeugung verlassen musste.

Wenn im Heimatland ein Bürgerkrieg herrscht, oder wenn man so krank ist, dass man nicht ausreisenkann, oder wenn die Behandlung im Heimatland unmöglich ist, darf man vorübergehend inDeutschland bleiben.


Wie stehen meine Chancen als Lesbe / Schwuler / Bisexuelle/r / Trans* aus Russland Asyl in Deutschland zu erhalten?

Auch als Lesbe, Schwuler, Bisexuelle_r oder Trans* kann man sich auf eine Verfolgung nach derGenfer Flüchtlingskonvention berufen. Das heißt aber nicht, dass man schon dann anerkannt wird,wenn man belegen kann, dass man lesbisch, schwul, bisexuell oder trans* ist. Grundsätzlich muss man darlegen können, dass man konkret gefährdet ist. Die Behörden treffen hierzu eineEinzelfallentscheidung, bei der sie die persönliche Vorgeschichte berücksichtigen. Daher sind dieChancen einer Anerkennung um so höher, je konkreter man eine persönliche Verfolgung darlegenund möglichst belegen kann.


Haben Sie die Möglichkeit, mir bei der Ausreise nach Deutschland zu helfen?

Wir sind ein ehrenamtlicher Verein und können nicht helfen, eine Aufenthaltsgenehmigung inDeutschland zu bekommen. Wir unterstützen Menschen, die wegen schwierigen Lebensumständenbereits in Deutschland sind und einen Asylantrag gestellt haben oder vorhaben, ihn in nächsterZukunft zu stellen. Unsere Hilfe ist ausschließlich humanitär, wir können die Entscheidung derBehörden nicht beeinflussen. Wir können auch niemandem dabei helfen, nach Deutschlandeinzureisen.


Was soll ich mitnehmen?

Man darf grundsätzlich auch ohne Papiere oder einen Reisepass einen Asylantrag stellen und die Asylgründe geltend machen. Da die Behörde die Glaubwürdigkeit der geschildertenVerfolgung beurteilt, erhöhen jegliche Beweise die Chancen, anerkannt zu werden. Hierbei könnenFotos, Videos, polizeiliche Bestätigungen, Haftbescheinigungen, ärztliche Atteste oder sogarBestätigungen von Bekannten helfen. Die deutschen Behörden wissen, dass man in Russland fast jede Bestätigung kaufen kann, so dass der persönlichen Geschichte mehr Bedeutung beigemessenwird als schriftlichen Belegen. 

Außerdem kennen die Entscheider_innen die allgemeine Situation in Russland häufig gut. Eskommt also nicht darauf an, dass man die schlechte Gesamtsituation darstellen und belegen kann,sondern die eigene Situation. Die Entscheider_innen stellen manchmal kritische Nachfragen zureigenen Geschichte. Wenn dabei auffällt, dass ein Detail nicht stimmen kann oder gefälschteDokumente identifiziert werden, führt dies zur Ablehnung des Antrags.

Außerdem sollte man alle persönlichen Dokumente mitnehmen, die man hat (Geburtsurkunde,Schulabschlusszeugnis, andere Bildungsnachweise, Scheidungsurkunde, Bestätigung derNamensänderung u.s.w.). Man wird sie zwar nicht unbedingt für die Antragsstellung, abermöglicherweise für das weitere Leben in Deutschland gebrauchen können.


Ist es möglich, den Asylantrag in den deutschen Auslandsvertretungen in Russland zustellen?

Nein. Um einen Asylantrag zu stellen, muss man sich tatsächlich in Deutschland aufhalten. Es istnicht möglich, einen Asylantrag bei den Auslandsvertretungen zu stellen.


Wo und wie stell ich einen Asylantrag?

Einen Asylantrag muss man persönlich beim Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)stellen. Eine Außenstelle gibt es in jeder größeren Stadt. Die Adressen der Außenstellen desBundesamtes für Migration und Flüchtlinge findet man unter diesem Link: http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/Aufbau/Aussenstellen/aussenstellen-node.html

Man kann sich auch an die Polizei wenden, die einem sagt, wo die nächste Stelle ist. Man sollte denAntrag möglichst sofort nach der Einreise stellen.

Beim Bundesamt erfolgt die Registrierung und Aufnahme der Personalien. Es werden Fotosgemacht und Fingerabdrücke abgenommen. Es können schon einige Fragen zum Herkunftsland,Reiseweg und Familienangehörigen gestellt werden. Hierfür ist ein_e Dolmetscher_in anwesend.

Im Anschluss erhält man eine Bescheinigung und wird einem bestimmten Bundesland zugewiesen.Die Verteilung erfolgt nach einer bestimmten Quote und man hat darauf keinen Einfluss. Wenn sich bereits nahe Angehörige in Deutschland befinden, sollte man das auf jeden Fall vor der Zuweisungsagen, da ein Wechsel des Bundeslandes nach der Verteilung nicht mehr möglich ist. Man muss sichwährend des gesamten Verfahrens in dem zugewiesenen Bundesland aufhalten und darf dies nur mitGenehmigung verlassen.

Man erhält dann eine Fahrkarte in ein Flüchtlingsheim und muss sich innerhalb einer bestimmtenFrist dort melden. Dort wartet man auf die Einladung zu einer Anhörung, in der man seineindividuelle Geschichte erzählen muss. Die Einladung erhält man per Post in seinem Wohnheim.Eine gute Übersicht, worauf es bei der Anhörung ankommt, findest Du hier:http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/infoblatt_anhoerung/Dt_final.pdf (deutsch)http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/infoblatt_anhoerung/Russ_final.pdf (russisch)

Wenn man einen Asylantrag bei der Passkontrolle im Flughafen in Berlin-Schönefeld, Düsseldorf,Frankfurt am Main, Hamburg oder München stellt, darf man nicht einreisen, sondern muss eineEntscheidung über den Antrag im Flughafen abwarten.

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Wir haben Kinder. Dürfen wir sie mitnehmen?

Ab einem Alter von 16 Jahren werden Jugendliche im Asylverfahren als Erwachsene behandelt undmüssen eine von ihren Eltern unabhängige Anhörung durchlaufen. Sie werden aber zusammen mitden Eltern im Heim untergebracht.


Wie lange dauert die Entscheidung in einem Asylverfahren?

Von einigen Monaten bis zu einigen Jahren. Es gibt keine festgelegten Fristen. Eine Prognose istunmöglich. Das Einzige, was man tun kann, ist, sich in Geduld zu üben und zu warten. Man mussunbedingt regelmäßig nach der Post schauen, da Fristen auch dann laufen, wenn man Briefe nichtabholt. Wenn man einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragt hat, muss man dieseunbedingt informieren, wenn man umzieht.


Reicht es, wenn ich mit irgendeinem Schengen-Visum direkt nach Deutschland komme?

Nach der Dublin-Verordnung ist für die Bearbeitung des Asylantrages das Land zuständig, was das Visum erteilt hat. Wenn man z.B. mit einem finnischen Visum nach Deutschland einreist (weilman es einfacher bekommt) und dann Asyl beantragt, wird man nach Finnland abgeschoben.

Das gleiche passiert, wenn man über ein anderes EU-Land, Island, Norwegen oder die Schweizeinreist oder dort schon einen Asylantrag gestellt hat.

Das bedeutet, dass man nur dann Zugang zum deutschen Asylverfahren hat, wenn man mit einemdirekten Flug oder Schiff aus Russland einreist.


Brauche ich einen Rechtsanwalt?

Die Beteiligung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin an der Antragsstellung und an derAnhörung ist nicht zwingend notwendig. Trotzdem empfehlen wir, sich möglichst frühzeitig aneinen Anwalt oder eine Anwältin zu wenden. Ihre Ratschäge und Kontrolle des Verfahrens könnendabei helfen, viele mögliche Fehler zu vermeiden. Wichtig ist, dass man eine auf das Asylverfahrenspezialisierte Person aussucht.


Wie hoch sind die Anwaltskosten?

Die genaue Summe kann nur der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin nach einem Erstgesprächnennen. Für ein solches Gespräch sollte man zwischen 50 und 100 EUR einplanen. Die Kosten fürdie anwaltliche Betreuung des Verfahrens hängen von vielen Faktoren ab, z.B. von der Komplexitätder Situation, der Familienzusammensetzung und von der Frage, ob gegen einenAblehungsbescheid gerichtlich vorgegangen werden muss. Für die Betreuung des behördlichenAnerkennungsverfahrens sollten für eine Einzelperson zwischen 400 und 700 EUR kalkuliertwerden.


Ist es wahr, dass Flüchtlinge viele Jahre keine Arbeitserlaubnis bekommen?

Im ersten Jahr nach Stellung des Asylantrages darf man nicht arbeiten. Danach darf man nurarbeiten, wenn sich für die Stelle kein Arbeitsloser findet.

Sobald man als Flüchtling anerkannt wird, bekommt man mit der Aufenthaltserlaubnis auch eineArbeitserlaubnis.


Ist es wahr, dass Flüchtlinge in den Heimen wie Menschen zweiter Klasse leben?

Angestellte der Behörden dürfen niemanden wie Menschen zweiter Klasse behandeln. InDeutschland ist Gleichbehandlung aller Menschen rechtlich verankert und die Diskriminierung aufGrund der Herkunft oder der geschlechtlichen Identität verboten. Das schließt natürlich nicht aus,dass auch einzelne Mitglieder der Behörden gegen diese Regeln verstoßen. In solchen Fällen hat man das Recht, sich hierüber bei deren Vorgesetzten zu beschweren.


Ist es wahr, dass die Lebensbedingungen in den Flüchtlingslagern schlecht sind?

Ja, das ist in großen Teilen wahr. Die Lebensbedingungen sind in vielen Flüchtlingsheimen weitdavon entfernt, ideal zu sein. Es ist sehr wahrscheinlich, dass man in der Anfangszeit des Lebens inDeutschland weniger komfortabel leben wird, als man in Russland gelebt hat. Fast in allen Heimengibt es gemeinsame Duschen und Toiletten für die ganze Etage. Es ist möglich, dass man dasZimmer mit fremden Menschen teilen muss. Man muss darauf vorbereitet sein, dass es in denHeimen unsauber und laut sein kann oder auch schlecht riecht. Die Ursachen dafür liegen jedochnicht bei der Heimverwaltung, die meist versucht, alles Mögliche zu tun, um ein normales Lebendort zu ermöglichen, sondern bei den Flüchtlingen selbst – viele behandeln die kostenlosenUnterkünfte ohne den nötigen Respekt.


Ich habe kaum Geld. Wie werde ich meinen Unterhalt bestreiten?

Am gleichen Tag, an dem man Asylantrag stellt, wird einem Wohnraum, Krankenversicherung undeine kleine Geldsumme zur Verfügung gestellt. In den Heimen bekommt man entweder kostenloseMahlzeiten, Bettzeug und Hygieneartikel oder man erhält eine kleine Summe Geld, um selbständigeinkaufen zu können. Das Geld erfordert Sparsamkeit, reicht für die Deckung der Grundbedürfnisseaber aus. In den Heimen gibt es gemeinsame Küchen, in denen man Essen zubereiten kann.

Wenn man eigenes Vermögen besitzt, kann die Behörde verlangen, dass man für die Unterbringungim Heim selbst bezahlt.


Wie werde ich mich verständigen? Ich kann kein Deutsch. Kann ich die Sprache im Heimlernen?

Bei den Gesprächen mit der Asylbehörde wird immer ein_e Dolmetscher_in gestellt: währendder Antragsstellung, bei allen planmäßigen Behördengängen und während der Anhörung. DieKosten für einen Sprachkurs werden erst dann vom Staat übernommen, wenn man als Flüchtling anerkannt wurde. Solange das Asylverfahren noch andauert, gibt es keinen Anspruch auf einenkostenlosen Sprachkurs.

In einigen Städten gibt es jedoch ehrenamtliche Organisationen, die kostenlose Deutschkurse anbieten. Während des Aufenthalts im Flüchtlingsheim hat man viel Freizeit.Diese Zeit kann man dafür nutzen, Deutsch selbstständig zu lernen, z.B. mit Hilfe des Internets odermit Lehrbücher.


Wir sind zusammen gekommen, wir sind ein Paar. Dürfen wir zusammen leben?

Wenn man den Antrag als Familie stellt, gibt es ein gemeinsames Asylverfahren. Wenn man einnicht verheiratetes und/oder gleichgeschlechtliches Paar ist, muss man darauf unbedingt ganz amAnfang vor der Verteilung hinweisen.


Kann ich im Lager ohne Angst vor Schikane leben?

Schikanierung durch die Behörden und die Heimleitung ist gesetzlich verboten (s.o.) und auch nichtzu erwarten.

Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass es im Zusammenleben mit anderen Menschen im Heim zuProblemen kommt. Homophobie könnte nicht das einzige Thema sein, zu dem man eine andereMeinung hat als die anderen Heimnachbar_innen. Es kann passieren, dass man mit Menschenzusammenlebt, die in einer vollkommen anderen Kultur aufgewachsen sind und gelebt haben. Diekulturellen Unterschiede, die Enge und der Überschuss an Freizeit zeigen ihre Auswirkungen inallen Bereichen. Das Einzige, was man in dieser Situation tun kann, ist, selbst zu versuchen,Situationen nicht eskalieren zu lassen und keine Konflikte zu provozieren. Das, was man selbst fürdie Norm hält, ist für andere ein Affront. Flüchtlinge kommen nicht nach Deutschland, um andereFlüchtlinge zu schikanieren, sie fliehen auch vor Elend.

Deutsche Behörden versuchen, den Menschen in Flüchtlingslagern physische Unversehrtheit zugarantieren. Aber psychischer Druck, Unbehagen und unangenehme Situationen sind sehrwahrscheinlich. Man soll seinerseits alles dafür tun, um Konflikte zu vermeiden.


Was soll ich tun, wenn mein Asylantrag abgelehnt wurde?

Gegen eine ablehnende Entscheidung hat man die Möglichkeit eine Klage vor demVerwaltungsgericht zu erheben. Spätestens hier sollte man sich so schnell wie möglich vonspezialisierten Rechtsanwält_innen beraten lassen. Die Fristen stehen in dem Ablehnungsbescheid,können sehr kurz sein und beginnen bereits mit Zustellung der Entscheidung im Heim.

Wenn man nichts gegen eine ablehnende Entscheidung unternimmt, muss man in der Regelinnerhalb einer Frist von 30 Tagen aus Deutschland ausreisen. Wenn man nicht ausreist, kann manabgeschoben werden.

Wenn man in Deutschland bereits  ein Asylverfahren durchgeführt hat, kann man in einem anderenEU-Staat, Norwegen, Island und der Schweiz keinen Asylantrag mehr stellen. 


Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns an, wir versuchen diese zu beantworten.

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