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Stellungnahme zur Wirksamkeit der gleichgeschlechtlichen Online-Ehe aus Utah

veröffentlicht um 10.05.2022, 13:31 von Denis Nurmukhametov   [ aktualisiert: 11.05.2022, 00:46]

In den letzten Wochen haben uns leider mehrere Beschwerden von Betroffenen erreicht, dass ausländische gleichgeschlechtliche Paare, die eine Online-Ehe im Staat Utah geschlossen haben, von deutschen Behörden nicht als Familie behandelt werden. Die Fallkonstellationen sind dabei sehr vielfältig. Manchmal handelt es sich um die Erfassung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in den Bürgerämtern, mit steuerrechtlichen Konsequenzen, manchmal aber um die Behandlung als Familie im Asylverfahren oder gar um Familiennachzug aus den kriegführenden Ländern. Diese Praxis ist rechtswidrig. Allen betroffenen Paaren empfehlen wir, die Behörden auf die Besonderheiten der gleichgeschlechtlichen Online-Eheschließung im deutschen Recht ausdrücklich hinzuweisen.Quarteera e.V. veröffentlicht hiermit eine Stellungnahme zu der Rechtslage über die Wirksamkeit der gleichgeschlechtlichen Online-Ehe in Deutschland.


>>> zu der Stellungnahme PDF Version <<<