§1 Name und Sitz
DerVerein führt den Namen „Quarteera e.V.“, hat seinen Sitz in Berlin und ist indas Vereinsregister eingetragen.
§2 Ziele und Zwecke
Quarteerae.V. ist ein bundesweit tätiger, freiheitlich-demokratischer, überparteilicherund überkonfessioneller Verein der russischsprachigen Lesben, Schwulen, Bisexuellenund Transgender (kurz LGBT) sowie deren Freunde. Er tritt für Vielfalt undAkzeptanz und gegen Diskriminierung, Intoleranz und Heteronormativität ein. DerVerein sieht seine Aufgabe darin, die mehrfache Benachteiligung vonrussischsprachigen LGBT, der sie als Nichtdeutsche und als LGBT ausgesetztsind, in der Öffentlichkeit bewusst zu machen und dieser entgegenzuwirken.
1. Zweck desVereins ist die Förderung mildtätiger Zwecke durch die Unterstützung vonrussischsprachigen LGBT, die wegen Ihres geistigen, seelischen Zustandes oderaus familiären Gründen auf Hilfe angewiesen sind, weil sie
· sichselbst ablehnen,
· aus Angstvor Diskriminierung isoliert leben,
· es nichtwagen, sich gegen Verletzungen ihrer Menschen- und Bürgerrechte zu wehren,
· von ihrerFamilie oder ihren Freunden nicht akzeptiert sind und deswegen nicht den Muthaben, sich ihren Mitmenschen anzuvertrauen,
· aufgrunddes Mangels kulturspezifischer Angebote oder aufgrund unzureichenderSprachkenntnisse allgemeine Beratungsstellen nicht aufsuchen können oderwollen.
Bei den zu unterstützenden Menschen handelt es sichstets um Personen im Sinne des §53 AO.
2. Zweckdes Vereins ist ferner die Unterstützung von im Sinne des §53 AOhilfsbedürftigen russischsprachigen LGBT-Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
3. Zweck des Vereins ist außerdemdie Förderung der Bildung und Erziehung, indem sich der Verein darum bemüht,die russisch- und deutschsprachige Allgemeinheit über Homosexualitätaufzuklären, die weit verbreiteten Vorurteile über die LGBT abzubauen und zu vermitteln,dass homosexuelles und heterosexuelles Empfinden und Verhalten gleichwertigeAusprägungen der menschlichen Sexualität sind.
4. Zweck des Vereins ist darüberhinaus die Förderung der Völkerverständigung auf der Grundlage desSelbstbestimmungsrechts, indem sich der Verein darum bemüht, Zentrum fürBegegnung und Austausch russischsprachiger LGBT mit deutscher LGBT sowie LGBTmit verschiedenen Migrationshintergrundründen zu sein.
§3 Arbeitsweise des Vereins
Der Vereinszweck wirdinsbesondere verwirklicht durch die Einrichtung und Betreibung einesBegegnungszentrums mit Beratungsangeboten sowie einer Webseite und einesInternet-Forums für russischsprachige LGBT sowie deren Angehörige und Freundedurch folgende Angebote:
a) Kulturspezifischeund interkulturelle Betreuung und Beratung (z.T. in Zusammenarbeit mit anderengemeinnützigen Körperschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts)
· Aufbaueines spezifischen Beratungsangebots
o zu LGBT-Themen (z.B. beim Coming-out)
o zurIntegration (Aufenthaltsfragen, Eingliederungsproblematik)
o zurGesundheitspflege, Gesundheitsförderung und Prävention von HIV und Aids
o fürrussischsprachige LGBT Jugendliche
o fürEltern und Verwandte russischsprachiger LGBT
o fürrussischsprachige LGBT-Personen im Alter
· Einrichtungund Unterhaltung von sowie Mitwirkung an Gesprächskreisen für Lesben, Schwule,Bisexuelle und Transgender, für ihre Eltern und Freunde
· Einrichtungund Unterhaltung sowie Förderung und finanzielle Unterstützung von Arbeits- undSelbsthilfegruppen sowie die Bereitstellung der dafür notwendigen Räume
· Errichtungund Unterhaltung einer russischsprachigen Beratungshotline für LGBT und ihreFamilien
· Schulung und Supervision der beratenden undgesprächsleitenden Personen
b) Aufklärungsarbeit
· unterrussischsprachigen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie ihren Familienund Freunden
· Zusammenstellungund Verbreitung von russischsprachigem Informationsmaterial zu LGBT-Themen
· Aufklärungsarbeitmit Hilfe von Infoständen, öffentlichen Aktionen, Veranstaltungen und Ähnlichem
· Veranstaltungöffentlicher Vorträge über LGBT-Themen
c) Öffentlichkeitsarbeit
· Durchführungvon oder Mitwirkung an kulturellen Projekten sowie Veranstaltungen, die den Integrationszwecken undKulturaustausch dienen und die Emanzipation fördern, insbesondere Vorträge,Sport-, Musik-, Theaterveranstaltungen, Sprachunterricht oder anderes
· Monitoringvon russischsprachigen Medien in Deutschland und antihomophobe Arbeit in denrussischsprachigen Medien
· Stellungnahmen zu sozialen, rechtlichen undpolitischen Fragen, die LGBT betreffen
d) Kooperationmit anderen regionalen, überregionalen und internationalen gemeinnützigenKörperschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts, sowie ausländischenVereinigungen, Verbänden und Initiativen mit vergleichbarer Zielsetzung,insbesondere in den Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR.
e) Förderungvon sowie Mittelbeschaffung und -weitergabe an Initiativen und Einrichtungenmit vergleichbarer Zielsetzung in Deutschland und anderen Ländern, insbesonderein den Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR.
§4 Gemeinnützigkeit
1.Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätigeZwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlicheZiele und strebt keinen Gewinn an.
2.Mittel des Vereines dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen. NachEntscheidung des Vorstandes können Mitglieder Aufwendungsersatz nach § 670 BGBfür solche Aufwendungen erhalten, die ihnen durch die Tätigkeit für den Vereinentstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto,Telefon und Kopier- und Druckkosten. Der Verein darf keine Personen durchBezahlung zweckfremder Aufgaben oder unverhältnismäßiger höher Vergütungbegünstigen.
3.Nehmen Mitglieder zur Erfüllung des Vereinzwecks Aufgaben wahr (Beratung, Begutachtung,Verwaltung u.Ä.),können sie eine geschäftsübliche Vergütung erhalten. Hauptamtlich für denVerein tätige Mitglieder dürfen nicht die Mehrzahl der stimmberechtigtenMitglieder des Vereins ausmachen.
§5 Mittel
1.Der Verein erhält seine finanziellen Mittel durch Mitgliedsbeiträge, deren Höhedie Mitgliederversammlung festlegt, Spenden, Zuwendungen und Zuschüsse vondritter Seite, sonstige Einnahmen, Erlöse u.Ä.
2.Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§6 Mitgliedschaft
1.Mitglieder des Vereines können alle natürlichen sowie juristischen Personenwerden, die bereit sind, sich für die Ziele des Vereines einzusetzen.
2.Die Aufnahme als Mitglied erfolgt auf schriftlichen Antrag der Bewerbenden. Das Mindestalter für dieAufnahme in den Verein beträgt 18 Jahre. Mit der Aufnahme werden dieBestimmungen der Satzung anerkannt. Die Aufnahme ist erst nach Eingang desersten Jahresbeitrages rechtskräftig.
3.Die Mitgliedschaft endet
1.durch Tod
2.durch Austritt. Der Austritt kann jederzeit erfolgen, ist dem Vorstandschriftlich anzuzeigen.
3.durch Ausschluss. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wennsein Verhalten mit den Zielen des Vereines nicht in Einklang zu bringen ist.Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Auf Antrag des Mitglieds muss dienächste Mitgliederversammlung diese Entscheidung überprüfen. Der Antragauf Überprüfung ist innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Entscheidung zustellen.
Bereitsentrichtete Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.
§7 Organe
DieOrgane des Vereines sind: die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§8 Mitgliederversammlung
1.Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie ist vomVorstand eine Woche vorher unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung inTextform einzuberufen.
2.Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist ferner einzuberufen, wenn dasInteresse des Vereines dies erfordert oder wenn die Einberufung von einemDrittel der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vomVorstand verlangt wird.
3.Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
4.Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des Vorstandesgeleitet. Bei der Verhinderung des gesamten Vorstandes wird die Leitung voneiner vor Ort gewählten Person übernommen.
5.Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:
· Entgegennahmedes Jahres- und Kassenberichts des Vorstandes über das abgelaufeneGeschäftsjahr,
· Wahlund Entlassung des Vorstandes,
· Wahlder drei Vorsitzenden und zwei Schatzmeister_inen,
· Festlegungder Beitragshöhe,
· Beschlüsseüber Ausschlüsse von Mitgliedern und die Ernennung von Ehrenmitgliedern,
· Bildungvon Ausschüssen, Arbeitskreisen und Projektgruppen,
· Beschlussfassungzur Arbeit des Vereines,
· Beschlussfassungüber Satzungsänderung und Auflösung des Vereines.
6.Jedes Mitglied ist stimmberechtigt. Zur Ausübung des Stimmrechts kann einanderes Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden.
7.Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei derBeschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Zu Beschlüssen überSatzungsänderungen (einschließlich Zieländerung) oder Auflösung des Vereinesist jedoch eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
8.Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich von der Versammlungsleitungbestimmt. Sofern ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies verlangt, erfolgteine Geheimabstimmung.
9.Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind für die Mitglieder bindend.
10.Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden von einem von der Versammlunggewählten Mitgliedprotokolliert und sind von derprotokolierenden Person sowie der Versammlungsleitung zu unterzeichnen.
§9 Vorstand
1.Der Vorstand besteht aus fünf gleichberechtigten Mitgliedern:
· dreigleichberechtigten Vorsitzenden
· zweigleichberechtigten Schatzmeister_inen
2.Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahrenbestellt. Er bleibt jedoch bis zur Bestellung eines neuen Vorstandes im Amt.
3.Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Amt aus, so ist der Restvorstandbefugt, bis zur Neubestellung durch die nächste Mitgliederversammlung denVorstand gemäß Ziffer 1 dieses Abschnittes zu ergänzen.
4.Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereines. Er führt die Beschlüsse derMitgliederversammlung aus. Er kann eine Geschäftsführung (BGB § 26) bestellenund Aufgaben des Vereines an Dritte übertragen.
5.Der Verein kann von jedem Vorstandsmitglied allein gerichtlich undaußergerichtlich vertreten werden.
6.Der Vorstandfasst seine Beschlüsse in Sitzungen, die von einem der Mitglieder desVorstandes einzuberufen sind.Notfalls sind Beschlüsse durch schriftliche und fernmündliche Absprachenzulässig. DerVorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder anwesendist. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Sitzungen mit der einfachenStimmenmehrheit der Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit kommt keinBeschluss zustande. Bei mindestens einer Gegenstimme kommt kein Beschlusszustande. Beschlüssesind zu protokollieren und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.
§ 10Satzungsänderung und Auflösung des Vereines
1.Beschlüsse über die Änderung der Satzung (einschließlich Zieländerung) oderAuflösung des Vereines bedürfen einer Mehrheit von mindestens 2/3 derabgegebenen gültigen Stimmen der Mitgliederversammlung. Stimmenthaltungenbleiben außer Betracht.
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfallsteuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristischePerson des öffentlichen Rechtes oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaftzwecks Verwendung für die Förderung mildtätigerZwecke gem. §53 AO. Beschlüsse darüberbedürfen vorheriger Zustimmung des Finanzamtes.
Berlin,19. November 2016